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Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB): Aufhebung des Bebauungsplans "Eiselfing West I Gewerbegebiet" mit Deckblatt 1 und Deckblatt 2 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss



Sachvortrag:
 
Abwägungsempfehlungen zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von Behörden sowie sonstigen Träger*innen öffentlicher Belange anlässlich der Wiederholung der Auslegung "Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB" in der Zeit vom 1. Februar 2024 bis einschließlich 1. März 2024 zur Aufhebung des Bebauungsplans "Eiselfing West I Gewerbegebiet" mit Deckblatt 1 und Deckblatt 2 im beschleunigtem Verfahren nach § 13a BauGB.
 
 
A          Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger*innen öffentlicher Belange
A1        Folgende Behörden und sonstigen Träger*innen öffentlicher Belange wurden am Verfahren beteiligt:
1.         Amt für Ländliche Entwicklung
2.         Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft
3.         Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Rosenheim
4.         Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
5.         Bayerischer Bauernverband, Rosenheim
6.         Bayernwerk AG Netzcenter, Ampfing
7.         Bund Naturschutz, Rosenheim
8.         Deutsche Telekom
9.         Regierung von Oberbayern
10.       Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
11.       Stadt Wasserburg am Inn, Stadtwerke Wasserburg am Inn
12.       Gemeinde Amerang
13.       Gemeinde Babensham
14.       Gemeinde Griesstätt
15.       Gemeinde Schonstett
16.       Kreisbauamt
17.       Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung
18.       Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde
19.       Landratsamt Rosenheim, Kreisbrandrat
20.       Landratsamt Rosenheim, Immissionsschutz
21.       Landratsamt Rosenheim, Gesundheitsamt
22.       Landratsamt Rosenheim, Wasserrecht SG 34
23.       Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
24.       Zweckverband zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe
 
 
A2        Folgende am Verfahren beteiligten Behörden und Träger*innen öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
 
Amt für Ländliche Entwicklung
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Rosenheim
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Bund Naturschutz, Rosenheim
Bayernwerk AG Netzcenter, Ampfing
Deutsche Telekom
Stadt Wasserburg am Inn, Stadtwerke Wasserburg am Inn
Gemeinde Babensham
Gemeinde Griesstätt
Gemeinde Schonstett
Kreisbauamt
Landratsamt Rosenheim, Kreisbrandrat
Landratsamt Rosenheim, Immissionsschutz
Landratsamt Rosenheim, Gesundheitsamt
Landratsamt Rosenheim, Wasserrecht SG 34
 
 
A3        Folgende Behörden und Träger*innen öffentlicher Belange hatten weder Bedenken, Einwände noch Anregungen gegen die Planung vorgetragen:
 
Gemeinde Amerang
Bayerischer Bauernverband, Rosenheim
 
 
A4        Folgende am Verfahren beteiligten Behörden und Träger*innen öffentlicher Belange haben Äußerungen vorgebracht, die wie folgt abgewogen und beschlossen werden:
1          Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung - Stellungnahme vom 20. Februar 2024
 
Rechtsgrundlage für die Aufhebung des Bebauungsplanes sollte gem. § 13a Abs. 4 BauGB der § 13a BauGB sein; § 13 BauGB, wie in der Präambel angegeben ist unzutreffend. Die Begründung geht nicht darauf ein, ob künftig von einer tatsächlichen Gewerbegebietsstruktur im Sinne von § 34 Abs. 2 BauGB und damit einer entsprechenden Anwendung des § 8 BauNVO auszugehen ist oder ob eine Gemengelage und eine planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Abs. 1 BauGB erfolgt.
 
Beschluss:
Der redaktionelle Fehler in der Präambel wird ausgebessert. Im Verfahren wurde explizit darauf abgestellt, dass es sich um ein Verfahren gem. § 13a BauGB handelt. Die Begründung wird dahin ergänzt, dass künftig von einer tatsächlichen Gewerbegebietsstruktur im Sinne von § 34 Abs. 2 BauGB und damit von einer entsprechenden Anwendung des § 8 BauNVO ausgegangen wird.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 
 
2          Regierung von Oberbayern - Stellungnahme vom 30. Januar 2024
 
Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gab mit Schreiben vom 01.12.2023 zuletzt eine Stellungnahme zu o.g. Bebauungsplanaufhebung ab. Auf diese Stellungnahme dürfen wir verweisen. Darin erhoben wir keine Bedenken gegenüber der Aufhebung des o.g. Bebauungsplans sowie dessen beiden Änderungen. Da sich im Zuge der erneuten Beteiligung keine raumordnerisch relevanten Änderungen ergeben haben, steht die Aufhebung des Bebauungsplans den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin nicht entgegen.
 
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 
 
3          Regionaler Planungsverband Südostoberbayern - Stellungnahme vom 5. Februar 2024:
 
Die Belange der Regionalplanung sind in der Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde (Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 24.1) berücksichtigt. Weitere wesentliche Erkenntnisse zur o.g. Planung liegen nicht vor. Deshalb ist eine zusätzliche Stellungnahme aus Sicht des Regionalen Planungsverbandes nicht erforderlich.
 
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 
 
 
Gegen die geplante Änderung des o.g. Bebauungsplans bestehen von Seiten des Zweckverbands keine Einwände. Die Hauptwasserleitung verläuft im Bereich der Fl. Nr. 314/15, Gem. Bachmehring, im Bereich der öffentlichen Straße.
 
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 
 
5          Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Stellungnahme vom 27. Februar 2024
 
Es bestehen weder aus landwirtschaftlicher noch aus forstfachlicher Sicht Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit gegen die Planung.
 
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 
 
6          Wasserwirtschaftsamt Rosenheim - Stellungnahme vom 26. Februar 2024
 
...aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind wir mit der Aufhebung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Eiselfing West I" einverstanden. Darüber hinaus haben wir keine weiteren Anregungen.
 
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 
 
7          Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde - Stellungnahme vom 31. Januar 2024
 
Vor Aufhebung des Bebauungsplans ist durch die Gemeinde zu prüfen, ob ökologische Ausgleichsflächen durch den Bebauungsplan oder eine seiner Änderungen, Erweiterungen festgesetzt wurden. In einem solchen Fall ist vor Aufhebung die dauerhafte rechtliche Sicherung anders sicherzustellen.
Der Sachverhalt zum Thema Ausgleichsflächen ist in der Begründung darzustellen. Ggf. ist darzulegen, dass es keine zugehörigen Ausgleichsflächen gibt. Die Grünordnung wird durch die Aufhebung des Bebauungsplans ebenfalls betroffen. Festgesetzte Pflanzungen sind nicht mehr im dauerhaften Bestand gesichert. Der Erlass von regelnden Verordnungen/Satzungen, wie einer Baumschutzverordnung, einheitlichen Regelungen zu Einfriedungen u. ä. ist sinnvoll und sollte vor einer Aufhebung erfolgen, um die bisher geregelten Themen auch weiterhin durchsetzen zu
können.
Die Untere Naturschutzbehörde (uNB) äußert sich nicht weiter zu o.g. Bauleitplanung. Die Beteiligungsfrist zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange endet zum 01.03.2024.
 
Beschluss:
Ausgleichsflächen sind mit dem Bauleitplanverfahren nicht verknüpft. Der Sachverhalt wird in die Begründung mit aufgenommen. Ein Erlass von regelnden Verordnungen/Satzungen wird nicht für erforderlich gehalten, da kein Regelungsbedarf besteht.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
B          Beteiligung der Öffentlichkeit:
 
Hierzu gingen keine Stellungnahmen ein.          

Beschluss:
 
Der Gemeinderat Eiselfing beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB die Aufhebung des Bebauungsplans "Eiselfing West I Gewerbegebiet" mit Deckblatt 1 und Deckblatt 2 mit Einbeziehung der vorstehenden Beschlüsse als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach Vorliegen der überarbeiteten Planung mit Stand vom 5. März 2024 entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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Gemeinde Eiselfing
Am Pfarrstadl 1, 83549 Eiselfing
Tel.: 08071 9097-0
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