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öffentlich


Vorbescheid: Errichtung von zwei Zweifamilienhäusern mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 320/2 der Gemarkung Schönberg (in Erpertsham)



Sachvortrag:
 
Der Bauwerber beantragt mit Vorbescheid die Klärung der Frage, ob die Errichtung von zwei Zweifamilienhäusern mit Doppelgarage und Carport bauplanungsrechtlich zulässig ist. Das Vorhaben befindet sich in Erpertsham, Grundstück FlNr. 320/2 der Gemarkung Schönberg. Für Erpertsham hat das Landratsamt Rosenheim mitgeteilt, dass der Ortsteil als Innenbereich gem. § 34 BauGB eingestuft wurde. Der genaue Verlauf der Grenze zwischen Innen- und Außenbereich wurde nicht mitgeteilt. Laut Einschätzung der Verwaltung wird jedoch zumindest der östliche Bereich der FlNr. 320/2 dem Innenbereich zugeordnet sein.

Beschluss:
 
Das Einvernehmen der Gemeinde Eiselfing wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
Anwesende Mitglieder:
16
 
Gemeinderatsmitglied Josef Hintermeier hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
 

 



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Gemeinde Eiselfing
Am Pfarrstadl 1, 83549 Eiselfing
Tel.: 08071 9097-0
E-Mail: gemeinde@eiselfing.de
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