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öffentlich


Vollzug der Baugesetze: Aufstellung eines Bebauungsplans "Babensham Süd II" (WA) mit integrierter Grünordnung durch die Gemeinde Babensham; Beteiligung der Gemeinde Eiselfing nach § 4 Abs. 1 BauGB



Sachvortrag:
 
Die Gemeinde Babensham plant die Aufstellung eines Bebauungsplans "Babensham Süd II" (WA) mit integrierter Grünordnung. Das Planungsgebiet liegt am Riepertshamer Berg am südlichen Ortsrand von Babensham und hat eine Größe von ca. 1,5 ha. Im Osten grenzt das Areal an die Wasserburger Straße, im Süden an das bestehende Baugebiet (Bebauungsplan "Babensham Süd"), im Westen an landwirtschaftliche Nutzflächen und im Norden erstreckt es sich bis zum Mühlbach. Zwischen der künftigen Bebauung und dem Mühlbach befindet sich die Ausgleichsfläche. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Babensham Süd II" umfasst die Grundstücke FlNrn. 336, Tfl., und 337, Tfl., Gemarkung Penzing. Die ortsplanerischen Zielsetzungen sind die Erweiterung der bestehenden Siedlungsstruktur, Schaffung von neuem Baurecht und die Ergänzung des Ortsbildes mit einer angemessenen Begrünung und Durchgrünung durch Bäume und Sträucher. Die Planung sichert die nachhaltige Entwicklung der Gemeinde Babensham. Sie legt die Vorgaben für die städtebauliche Gestalt der straßennahen Bebauung fest (§ 1 Abs. 6 BauGB) und berücksichtigt auch eine zur vorhandenen Umgebungsbebauung angemessene Höhenentwicklung. Mit der Planung wird der Ortsbereich am Riepertshamer Berg fortentwickelt, indem die Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnraum nahe der zentralen Versorgungsbereiche geschaffen werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB).

Beschluss:
 
Die Belange der Gemeinde Eiselfing sind von dem Vorhaben nicht berührt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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Gemeinde Eiselfing
Am Pfarrstadl 1, 83549 Eiselfing
Tel.: 08071 9097-0
E-Mail: gemeinde@eiselfing.de
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