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öffentlich


1. Änderung der Außenbereichssatzung für den Bereich Schilchau: Billigung des Entwurfs, Beteiligung der Träger*innen öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)



Sachvortrag:
 
Die textlichen Festsetzungen der Außenbereichssatzung Schilchau wurden, wie beschlossen, den zeitlichen Anforderungen angepasst und die Festsetzung § 3 Sonstige Bestimmungen ("Bei Neubauten sind lediglich Einzelhäuser mit höchstens zwei Wohneinheiten zulässig. Nebengebäude sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.") abgeändert in: "Bei Neubauten sind lediglich Einzelhäuser mit höchstens fünf Wohneinheiten zulässig. Nebengebäude sind von dieser Einschränkung nicht betroffen".

Beschluss:
 
Der Gemeinderat Eiselfing billigt den Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichsatzung Schilchau, Stand 6. Februar 2024, und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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Am Pfarrstadl 1, 83549 Eiselfing
Tel.: 08071 9097-0
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