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Mögliche Gründung eines Regionalwerks im Landkreis Rosenheim: Beratung und Grundsatzbeschluss zum Beitritt der Gemeinde Eiselfing



Sachvortrag:
 
Die anstehende Energie- und Wärmewende stellt Staat, Wirtschaft und Gesellschaft vor große Herausforderungen. So erfordert deren erfolgreiche Gestaltung eine Umsetzung der umweltpolitischen Notwendigkeiten unter Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Stärke und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Den Kommunen vor Ort kommt im Transformationsprozess eine sich verändernde, jedoch weiterhin zentrale Rolle zu. So werden zwar einerseits die ordnungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden und Landkreise (zum Beispiel Baurecht) durch Privilegierungstatbestände und sonstige Rechtsänderungen seitens des Staats eingeschränkt, gleichzeitig wird jedoch das Potenzial der Kommunen als tatsächlich gestaltende Akteur*innen der Energiewende vor Ort zunehmend erkannt und gefördert.
 
Eine aktiv-gestaltende Rolle erfordert jedoch stets den Einsatz von Mitteln, welche den Kommunen derzeit häufig nicht im wünschenswerten Umfang zur Verfügung stehen. So mangelt es in den kommunalen Verwaltungen häufig nicht nur an geeignetem Fachpersonal und der erforderlichen Finanzkraft, sondern auch an der Erfahrung bei der Umsetzung größerer Projekte. Um vorhandene Mittel zu bündeln und Synergien zu schaffen, liegt daher ein kommunaler Zusammenschluss nahe.
Vor diesem Hintergrund wurde mit den interkommunalen Planungen für ein gemeinsames "Regionalwerk Rosenheim" begonnen.
 
Die Verwaltung erkennt in der möglichen Gründung eines gemeinsamen Regionalwerks große Potenziale auf verschiedenen Ebenen und erachtet die damit für die beteiligten Kommunen einhergehenden Risiken als überschaubar. Daher wurden in den zurückliegenden Monaten Gespräche auf operativer Ebene zwischen dem Landkreis und den Kreisgemeinden sowie mit der Stadt Rosenheim geführt. Nach erster Einschätzung besteht in zahlreichen Kommunen grundsätzliches Interesse, sodass eine zielführende Anzahl an Beteiligten erreicht werden könnte. Als Rechtsform für ein mögliches Regionalwerk bietet sich insbesondere eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) an.
 
Gerade in dieser Rechtsform bietet ein gemeinsames Regionalwerk den beteiligten Kommunen zahlreiche Vorteile:
·       Beteiligung an Planung, Umsetzung und Betrieb konkreter Projekte im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge (insbesondere Energie- und Wärmewende), ohne die eigene Verwaltung zu belasten
·       Schaffung eines größeren Marktgewichts durch interkommunale Synergien und einer konstruktiv-zielgerichteten Zusammenarbeit mit den ohnehin am Regionalwerk beteiligten Planungsbehörden und bereits bestehenden Strukturen (z.B. Stadtwerke)
·       Sicherung von Wertschöpfungsmöglichkeiten für die Kommunen und damit direkt für alle Bürger*innen vor Ort
·       Erhöhte Akzeptanz für örtliche Projekte durch (finanzielle) Bürgerbeteiligung
·       Erschließung neuer Investitionsspielräume durch die verantwortliche Akquise von Fremdkapital ohne zusätzliche Verschuldung der kommunalen Haushalte
·       Beitrag zum Gemeinwohl durch besonders bürger- und umweltverträgliche Lösungen vor Ort
·       Beitrag zur Versorgungsicherheit
·       Attraktive steuerliche Möglichkeiten in einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Querfinanzierung defizitärer Bereiche)
·       Geringe Haftungsrisiken durch deren Begrenzung auf die einzelnen Betreibergesellschaften (z.B. Projekt 1 GmbH & Co.KG)
·       Perspektivische Entlastung der eigenen Verwaltung durch die Möglichkeit zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben
 
Die genaue Struktur und Arbeitsweise eines Regionalwerks ist der beiliegenden Präsentation zu entnehmen (per Leinwandprojektion bekanntgegeben). Um die Gründung eines Regionalwerks weiter voranzutreiben, wären in einem nächsten Schritt entsprechende Gründungsdokumente auf operativer Ebene auszuarbeiten. Die Grundsatzentscheidung zur Gründung eines gemeinsamen Regionalwerks obliegt den zuständigen Gremien (Gemeinderat, Stadtrat und Kreistag) der interessierten Kommunen. Vor der Einleitung konkreter Schritte bedarf es daher entsprechender Grundsatzbeschlüsse.
 
Im Rahmen der Beratung zeigten sich die Gemeinderatsmitglieder für das Konzept eines Regionalwerks grundsätzlich aufgeschlossen. Die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen sind nun noch zu klären. Parallel dazu sollen Erfahrungswerte, beispielsweise des bereits bestehenden Regionalwerks Chiemgau-Rupertiwinkel, zusammengetragen werden.

Beschluss:
 
Die Gemeinde Eiselfing bekundet ihr grundsätzliches Interesse an der gemeinsamen Gründung eines Regionalwerks Rosenheim als Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, zeitnahe Verhandlungen mit den anderen interessierten Kommunen zur Ausarbeitung der erforderlichen Gründungsdokumente aufzunehmen und die notwendigen Schritte zur Gründung in die Wege zu leiten. Die Verwaltung wird beauftragt, bereits während der anstehenden Gründungsphase mögliche Projekte und Geschäftsfelder im Gemeindegebiet zu sondieren, und bei Bedarf erste Vorverhandlungen im Sinne des künftigen Regionalwerks zu führen. Die interkommunal ausgearbeiteten Gründungsdokumente sind dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Gemeinde Eiselfing
Am Pfarrstadl 1, 83549 Eiselfing
Tel.: 08071 9097-0
E-Mail: gemeinde@eiselfing.de
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