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öffentlich


Änderung der Außenbereichssatzung für den Bereich Schilchau: Billigung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB



Sachvortrag:
 
In der letzten Sitzung am 14. November 2023 wurde der Änderungsbeschluss für die textlichen Festsetzungen der Außenbereichssatzung Schilchau gefasst. Der vorliegende Entwurf mit Datum vom 5. Dezember 2023 beinhaltet die beschlossene Änderung: § 3 Sonstiges: "Bei Neubauten sind lediglich Einzelhäuser mit höchstens vier Wohneinheiten zulässig. Nebengebäude sind von dieser Einschränkung nicht betroffen". Am Plan selbst werden keine Veränderungen vorgenommen.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat Eiselfing billigt den Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung Schilchau und beschließt die Änderung der textlichen Festsetzungen. Die Festsetzung § 3 Sonstiges wird in: "Bei Neubauten sind lediglich Einzelhäuser mit höchstens vier Wohneinheiten zulässig. Nebengebäude sind von dieser Einschränkung nicht betroffen." geändert. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) beauftragt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
10
 
Die Gemeinderatsmitglieder Manuel Latein, Peter Oberhuber und Sebastian Pauker waren zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.
 

 



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