zu TOP 12. zu TOP 14. TOP 13.
öffentlich


Beratung und Beschluss zu zeitlich befristeten Erleichterungen bei der Vergabe von Bauleistungen beziehungweise Liefer- und Dienstleistungen



Sachvortrag:
 
Mit Beschluss vom 6. September 2022 hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, die Wertgrenzen für Direktvergaben befristet bis zum 31. Dezember 2023 von derzeit 5.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und 10.000 Euro bei Bauaufträgen auf 25.000 Euro netto zu erhöhen. Die Befristung dieser Wertgrenzenerhöhung wurde mit Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 19. September 2023 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Um die Erleichterung auch anwenden zu können, muss die Gemeinde Eiselfing diese Vergabeerleichterung für anwendbar erklären. Die Wertgrenzenerhöhung sollte deshalb rückwirkend für das komplette Jahr 2023 und für 2024 für anwendbar erklärt werden.
 

Beschluss:
 
Die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossene Wertgrenzenerhöhung für Direktvergaben bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen wird für die Gemeinde Eiselfing rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 und befristet bis zum 31. Dezember 2024 für anwendbar erklärt. Anschließend gilt wieder die dauerhafte Wertgrenze der Bayerischen Staatsregierung von derzeit 5.000 Euro/netto bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen beziehungsweise 10.000 Euro/netto bei Bauaufträgen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
17
 

 



nach oben
Gemeinde Eiselfing
Am Pfarrstadl 1, 83549 Eiselfing
Tel.: 08071 9097-0
E-Mail: gemeinde@eiselfing.de
Gemeinde Eiselfing
Am Pfarrstadl 1 · 83549 Eiselfing · Tel.: 08071 9097-0 · gemeinde@eiselfing.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung