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öffentlich


Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB): Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 25 "Neustraße"; frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger*innen öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durch die Stadt Wasserburg am Inn



Sachvortrag:
 
Die Stadt Wasserburg am Inn plant die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 25 "Neustraße" für den Umgriff des bestehenden Bebauungsplans Nr. 25 "Neustraße" mit den Flurstücken 302/3, 355, 355/1, 356, 356/1, 356/2, 358, 358/1, 360/2, 362, 363, 363/4, 363/5, Teilstück, 365, Teilstück, 582/10, 583, 584, 588, 588/1, 590, 590/1, 590/2, 591, 591/1, 591/2, Teilstück, 592/1, 593/2, 594/2, 595/2, 595/3, 595/6, 595/8, 595/7, 595/9, 595/10 und 595/11. Im Rahmen eines integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) wurde das Planungsgebiet 2018 als Teil des Auftakts zur Altstadt für von Westen kommende Besucher*innen identifiziert und seine perspektivische Neuordnung mit den Zielen "Steigerung der Aufenthaltsqualität und fußläufigen Attraktivität" beschlossen. Das Kommunale Denkmalkonzept (KDK) führt für den bestehenden Bebauungsplan Nr. 25 "Neustraße" im Teil Handlungsbedarf, Leitlinien und Handlungsempfehlungen mit der Anmerkung auf, dass eine künftige Umstrukturierung und Bebauung "eher zu kleinteiligen Kubaturen und differenzierten räumlichen Strukturen führen" solle, die "vor allem die Wahrnehmung des Burgbergs und die wichtige Blickbeziehung zur Burg nicht beeinträchtigen"
 
Neben diesen Zielen aus ISEK und KDK verfolgt die Stadt Wasserburg mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans das Ziel einer maßvollen, konkret innerhalb der bestehenden Eigentümerstrukturen umsetzbaren, Nachverdichtung des aktuellen Bauzustands. Die bestehende Nutzungsmischung aus Wohnnutzungen und gewerblichen Nutzungen soll beibehalten und gestärkt werden. Bestehende Grünstrukturen, insbesondere im südwestlichen Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, sollen weitgehend erhalten werden. Die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 25 "Neustraße" führt zu einer Neuordnung bereits bestehender Baurechte. Es werden keine zusätzlichen Flächen planerisch für eine bauliche Entwicklung in Anspruch genommen.

Beschluss:
 
Die Belange der Gemeinde Eiselfing sind nicht berührt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
17
 

 



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Gemeinde Eiselfing
Am Pfarrstadl 1, 83549 Eiselfing
Tel.: 08071 9097-0
E-Mail: gemeinde@eiselfing.de
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