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öffentlich


Vollzug der Baugesetze: Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Oberbierwang II" gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durch die Gemeinde Babensham



Sachvortrag:
 
Die Gemeinde Babensham plant, im mittleren Bereich des Ortsteils Oberbierwang westlich der Gemeindestraße auf den Flurnummern 342, Teilfläche, und 343/2, Gemarkung Titlmoos, Flächen zur Errichtung von Wohngebäuden auszuweisen. Planungsrechtlich sind die Bereiche vor Erstellung dieser Satzung dem Außenbereich zuzurechnen. Mit der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB sollen die Flächen in den im Zusammenhang bebauten Bereich einbezogen werden. Diese Arrondierung der Bebauung soll den ortsansässigen Grundeigner*innen beziehungsweise deren Nachkommen eine Ansiedlung beziehungsweise den Verbleib am Heimatort ermöglichen.

Beschluss:
 
Die Belange der Gemeinde Eiselfing sind nicht berührt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
17
 

 



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Gemeinde Eiselfing
Am Pfarrstadl 1, 83549 Eiselfing
Tel.: 08071 9097-0
E-Mail: gemeinde@eiselfing.de
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