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öffentlich


Vollzug der Baugesetze: Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Oberbierwang I" gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durch die Gemeinde Babensham



Sachvortrag:
 
Die Gemeinde Babensham plant im nördlichen Bereich des Ortsteils Oberbierwang auf den Flurnummern 344/1 und 344/2, Gemarkung Titlmoos, Baurecht zu schaffen. Planungsrechtlich sind die Bereiche vor Erstellung dieser Satzung dem Außenbereich zuzurechnen. Mit der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB werden die Flächen in den im Zusammenhang bebauten Bereich einbezogen. Die Gemeindestraße FlNr. 433/2, Gemarkung Titlmoos, bildet künftig die nördliche Grenze für den Ortsteil Oberbierwang. Die Aufstellung erfolgt, um im Weiler Oberbierwang bestehende Bauwünsche seitens der dort ansässigen Grundeigentümer*innen zu erfüllen. Die Gemeinde Babensham unterstützt diese zusätzlichen Bauvorhaben, um den Nachkommen oder weichenden Hoferben die Möglichkeit zu bieten, sich am Heimatort anzusiedeln und diesen lebendig zu erhalten.

Beschluss:
 
Die Belange der Gemeinde Eiselfing sind nicht berührt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
17
 

 



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Gemeinde Eiselfing
Am Pfarrstadl 1, 83549 Eiselfing
Tel.: 08071 9097-0
E-Mail: gemeinde@eiselfing.de
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