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öffentlich


Änderung der Außenbereichssatzung für den Bereich Schilchau



Sachvortrag:
 
Durch einen Grundstückseigentümer wurde der Antrag gestellt, die textlichen Festsetzungen der Außenbereichssatzung Schilchau den zeitlichen Anforderungen anzupassen und die Festsetzung § 3 Sonstige Bestimmungen ("Bei Neubauten sind lediglich Einzelhäuser mit höchstens zwei Wohneinheiten zulässig. Nebengebäude sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.") abzuändern in: "Bei Neubauten sind lediglich Einzelhäuser mit höchstens vier Wohneinheiten zulässig. Nebengebäude sind von dieser Einschränkung nicht betroffen". Am Plan selbst sollen keine Veränderungen erfolgen.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat Eiselfing beschließt die Änderung der textlichen Festsetzungen der Außenbereichssatzung Schilchau. Die Festsetzung § 3 Sonstige soll in: "Bei Neubauten sind lediglich Einzelhäuser mit höchstens vier Wohneinheiten zulässig. Nebengebäude sind von dieser Einschränkung nicht betroffen" geändert werden. Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung und der Vorlage eines Entwurfs in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderats beauftragt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
17
 

 



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Gemeinde Eiselfing
Am Pfarrstadl 1, 83549 Eiselfing
Tel.: 08071 9097-0
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