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Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB): Aufhebung des Bebauungsplans "Eiselfing West I Gewerbegebiet" mit Deckblatt 1 und Deckblatt 2 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Billigungsbeschluss und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB



Sachvortrag:
 
Der Gemeinderat Eiselfing hat in seiner Sitzung am 1. August 2023 die Aufhebung des Bebauungsplans "Eiselfing West I Gewerbegebiet" (Rechtsstand 31. März 1994), des Deckblatts Nr. 1 (Rechtsstand 7. März 2016) und des Deckblatts Nr. 2 (Rechtsstand 5. März 2018) beschlossen und die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens beauftragt. Veranlasst wurde die Beschlussfassung durch die Feststellung des Landratsamts Rosenheim, Bauleitplanung, im Aufstellungsverfahren zum Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan (Verfahren eingestellt mit Beschluss vom 1. August 2023), dass aufgrund eines Ausfertigungsmangels des Ursprungsbebauungsplans dieser inklusive der beiden Deckblätter von Beginn an als unwirksam zu betrachten ist. Da der Rechtsschein der Gültigkeit des Bebauungsplans jedoch besteht und weder das Landratsamt Rosenheim noch die Gemeinde Eiselfing eine Normverwerfungskompetenz haben, soll er aufgehoben werden. Durch die Verwaltung wurde nun der Aufhebungs-Bebauungsplan mit Begründung erstellt (per Leinwandprojektion bekanntgegeben).

Beschluss:
 
Der Gemeinderat Eiselfing billigt den Entwurf des Aufhebungs-Bebauungsplans "Eiselfing West I Gewerbegebiet" mit Begründung, Stand 14. November 2023, im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
17
 

 



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