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öffentlich


Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB): Aufhebung der 1. Änderung (Rechtsstand 15. April 1994) und der 5. Änderung (Rechtstand 10. Juni 2002) des Bebauungsplans "Bachmehring Nr. 1"; Aufhebungsbeschluss gem. § 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB



Sachvortrag:
 
Im Zuge des Beteiligungsverfahrens im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan "Bachmehring-Südost", § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1, wurde durch das Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung, festgestellt, dass die 1. Änderung (Rechtsstand 15. April 1994) und die 5. Änderung (Rechtstand 10. Juni 2002) des Bebauungsplans "Bachmehring Nr. 1" einen offensichtlichen Ausfertigungsmangel haben (Unterschrift des Ersten Bürgermeisters auf dem Plan erst nach der Schlussbekanntmachung). Damit sind diese Änderungen unwirksam. Die Verwaltung empfiehlt daher, das jeweilige Aufhebungsverfahren im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu beschließen.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat Eiselfing beschließt die Aufhebung der 1. Änderung (Rechtsstand 15. April 1994) des Bebauungsplans "Bachmehring Nr. 1" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt und hat einen entsprechenden Entwurf dem Gemeinderat vorzulegen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
17
 
 
Beschluss:
 
Der Gemeinderat Eiselfing beschließt die Aufhebung der 5. Änderung (Rechtstand 10. Juni 2002) des Bebauungsplans "Bachmehring Nr. 1" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt und hat einen entsprechenden Entwurf dem Gemeinderat vorzulegen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
17
 

 



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Gemeinde Eiselfing
Am Pfarrstadl 1, 83549 Eiselfing
Tel.: 08071 9097-0
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