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öffentlich


Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB): Aufstellung des Bebauungsplans "Bachmehring-Südwest"; Aufstellungsbeschluss, Billigung des Entwurfs und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger*innen öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB



Sachvortrag:
 
Für das Gebiet am südlichen Ortsrand von Bachmehring, westlich der Wasserburger Straße, FlNrn. 197, 200 und 255, Teilfläche, der Gemarkung Bachmehring soll ein Allgemeines Wohngebiet (WA)
ausgewiesen werden. Der räumliche Geltungsbereich entspricht dem vorliegenden Entwurf (per Leinwandprojektion bekanntgegeben). Der Entwurf sieht sechs Parzellen mit Ein-, Mehrfamilien- und Doppelhäusern mit Garagen, Besucherparkplätzen und einer Erschließungsstraße als Einbahnstraße (Richtung und Anbindung an den Asternweg) vor.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat Eiselfing beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans "Bachmehring-Südwest"
entsprechend dem vorliegenden Entwurf vom 14. November 2023 des Planungsbüros Stephan Jocher, Wasserburg am Inn, für das Gebiet am südlichen Ortsrand von Bachmehring, westlich der Wasserburger Straße, FlNrn. 197, 200 und 255, Teilfläche, der Gemarkung Bachmehring als Allgemeines Wohngebiet (WA).

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
17
 

 



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Am Pfarrstadl 1, 83549 Eiselfing
Tel.: 08071 9097-0
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