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öffentlich


2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Wohnpark Tegernau" der Stadt Wasserburg am Inn, Bauabschnitt II, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB: Trägeranhörung



Sachvortrag:
 
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Grundstücke FlNrn. 1130/1, 1130/2 und 1130/14 der Gemarkung Wasserburg am Inn. Das Planungsgebiet wird im Norden und Osten von der Pfarrer-Neumair-Straße, im Westen von der Schmerbeckstraße und im Süden von der Alkorstraße beziehungsweise einem Parkplatz begrenzt. Im Bebauungsplan Nr. 21 "Wohnpark Tegernau", Bauabschnitt II, sind ursprünglich im Gewerbegebiet die Festsetzungen für zwei winkelförmig angeordnete Baukörper getroffen worden. Als Lärmschutz für das nördlich benachbarte Mischgebiet (jetzt urbanes Gebiet) an der Pfarrer-Neumair-Straße und das allgemeine Wohngebiet Am Gerblanger wurden für diese Gebäude sowohl eine zwingend zu errichtende, 8 m hohe Lärmschutzwand an der Pfarrer-Neumair-Straße als auch ein flächenbezogener Schallleistungspegel festgesetzt. In der Folgezeit wurde der Gewerbebau im westlichen Teil des Baugebiets (FlNr. 1130/1, Gemarkung Wasserburg am Inn) errichtet. Die östliche Fläche, auf der ein großflächiger Hallenbau vorgesehen war, ist bis heute unbebaut.
 
Zwischenzeitlich wurde dieses verbliebene unbebaute Grundstück an zwei verschiedene Eigentümer*innen veräußert und in zwei Teilflächen (FlNrn. 1130/2 und 1130/14) aufgeteilt. Damit ist das ursprüngliche städtebauliche Konzept mit zwei winkelförmigen Baukörpern mit einer Lärmschutzwand in der geschlossenen Bauweise hinfällig geworden. Damit ist auch absehbar, dass die Lärmschutzwand als aktiver Schallschutz nicht mehr durchgehend zur Ausführung kommen wird. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Änderung des Bebauungsplans zur Aktualisierung des Lärmschutzes erforderlich. Ein entsprechendes Gutachten liegt bereits vor, in dem Empfehlungen für Festsetzungen zum Lärmschutz (Emissionskontingent, jeweils bezogen auf das einzelne Grundstück) enthalten sind, die im Änderungsverfahren umzusetzen sind. Zudem wurde zwischenzeitlich ein Bauantrag für den Neubau einer Rettungswache auf dem Grundstück FlNr. 1132/14 gestellt. Das Vorhaben sieht an der westlichen Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück FlNr. 1130/2 zwei Grenzbauten vor. Auch aus diesem Grund ist die Änderung des Bebauungsplans zur städtebaulichen Neuordnung des Gebietes notwendig, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Grenzanbauten zu schaffen. Zudem sind für das Vorhaben weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans erforderlich, die im Änderungsverfahren berücksichtigt werden können.

Beschluss:
 
Die Belange der Gemeinde Eiselfing sind nicht berührt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
10
 

 



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Gemeinde Eiselfing
Am Pfarrstadl 1, 83549 Eiselfing
Tel.: 08071 9097-0
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