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öffentlich


Aufstellung eines Bebauungsplans "Bachmehring-Südost": Billigung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger*innen öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB



Sachvortrag:
 
Durch das Büro Jocher, Wasserburg am Inn, wurde der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht, welcher durch das Büro Niederlöhner, Wasserburg am Inn, erstellt wurde, vorgelegt. Der Entwurf mit Stand 5. September 2023 entspricht dem durch den Gemeinderat Eiselfing beschlossenen Inhalt und sieht als naturschutzrechtlichen Ausgleich eine Streuobstwiese im östlichen Teil des Plangebiets mit einem Umfang von 1.242 m² vor. Plan, Begründung und Umweltbericht wurden per Leinwandprojektion bekanntgegeben.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat Eiselfing billigt den Bebauungsplanentwurf mit der Begründung des Büros Jocher, Wasserburg am Inn, sowie mit dem Umweltbericht des Büros Niederlöhner, Wasserburg am Inn, Stand 5. September 2023, und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Träger*innen öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB).

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
10
 

 



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Gemeinde Eiselfing
Am Pfarrstadl 1, 83549 Eiselfing
Tel.: 08071 9097-0
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