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öffentlich


Sonstiges



Sachvortrag:
 
Baurechtliche Einstufung des Ortsteils Erpertsham als Innenbereich:
 
Das Landratsamt Rosenheim, Kreisbauamt, hat auf Anfrage durch die Gemeinde Eiselfing am 5. Oktober 2023 per E-Mail folgende Neuerung übermittelt: ". können wir mitteilen, dass Erpertsham wohl im Zuge einer Bewertung durch den Gutachterausschuss als Innenbereich eingestuft wurde. Wann genau dies stattfand, konnte leider nicht mehr nachvollziehen werden. Aufgrund der Anzahl der Hauptgebäude, insbesondere der Wohngebäude, handelt es sich auch aus Sicht des Kreisbauamtes um einen Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB. Wo genau die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich verläuft, kann nicht pauschal festgelegt werden. Dies ist dann jeweils anhand eines konkreten Bau- beziehungsweise Vorbescheidsantrages zu entscheiden. Jedenfalls wird die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich wohl enger beziehungsweise strenger verlaufen als die bisherigen Satzungsgrenzen der Außenbereichssatzung. In der Regel verläuft die Grenze streng an den Außenkanten der Hauptgebäude entlang."
 
 

 
 



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Gemeinde Eiselfing
Am Pfarrstadl 1, 83549 Eiselfing
Tel.: 08071 9097-0
E-Mail: gemeinde@eiselfing.de
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