In der Zeit vom 8. Dezember 2023 bis einschließlich 8. Januar 2024 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger*innen öffentlicher Belange statt:
A Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger*innen öffentlicher Belange
A1 Folgende Behörden und sonstige Träger*innen öffentlicher Belange wurden am Verfahren beteiligt:
2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft
3. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
4. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Blfd.bayern)
5. Bayerischer Bauernverband, Rosenheim
6. Bayernwerk AG Netzcenter, Ampfing
7. Bund Naturschutz, Rosenheim
8. Deutsche Telekom
9. Regierung von Oberbayern
10. Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
11. Stadt Wasserburg am Inn, Stadtwerke Wasserburg am Inn
12. Gemeinde Amerang
13. Gemeinde Babensham
14. Gemeinde Griesstätt
15. Gemeinde Schonstett
16. Kreisbauamt
17. Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung
18. Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde
19. Landratsamt Rosenheim, Kreisbrandrat
20. Landratsamt Rosenheim, Immissionsschutz
21. Landratsamt Rosenheim, Gesundheitsamt
22. Landratsamt Rosenheim, Wasserrecht SG 34
23. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
24. Zweckverband zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe
A2 Folgende am Verfahren Beteiligten haben keine Stellungnahme abgegeben:
1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft
2. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Blfd.bayern)
3. Bayerischer Bauernverband, Rosenheim
4. Bayernwerk AG Netzcenter, Ampfing
5. Bund Naturschutz, Rosenheim
6. Deutsche Telekom
7. Stadt Wasserburg am Inn, Stadtwerke Wasserburg am Inn
8. Gemeinde Amerang
9. Gemeinde Babensham
10. Gemeinde Griesstätt
11. Gemeinde Schonstett
12. Kreisbauamt
13. Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde
14. Landratsamt Rosenheim, Immissionsschutz
15. Landratsamt Rosenheim, Gesundheitsamt
16. Landratsamt Rosenheim, Wasserrecht SG 34
17. Zweckverband zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe
A3 Folgende Behörden und Träger*innen öffentlicher Belange hatten weder Bedenken, Einwände noch Anregungen zur Planung vorgetragen:
1. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
2. Regierung von Oberbayern
3. Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
4. Landratsamt Rosenheim, Kreisbrandrat
5. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
6. Amt für Ländliche Entwicklung (Ale-ob.bayern.de)
A4 Folgende am Verfahren beteiligten Behörden und Träger*innen öffentlicher Belange haben Äußerungen vorgebracht, die wie folgt abgewogen und beschlossen werden:
Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung, Stellungnahme vom 28. Dezember 2023:
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der seit 7. Juli 2023 geänderte § 3 Abs. 2 BauGB zu
beachten, mit dem der Vorrang der Internetbeteiligung eingeführt wurde (Änderung bei der
vorzusehenden öffentlichen Bekanntmachung und ihren Hinweisen).
Das Aufhebungsverfahren kann nicht nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren
durchgeführt werden. Gesetzlich vorgesehen wäre nach § 13a Abs. 4 BauGB jedoch eine
Aufhebung im beschleunigten Verfahren entsprechend den Anforderungen des § 13a BauGB. Bekanntmachung und Begründung stellen darauf nicht ab und gehen unrichtigerweise von
einem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aus.
Inhaltlich sind Ausführungen zum Landesentwicklungsprogramm und zur Regionalplanung für
die Aufhebungsbegründung hier irrelevant.
Beschluss:
Die Stellungnahme des Landratsamtes Rosenheim, Bauleitplanung, wird zur Kenntnis genommen. Das Aufhebungsverfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a Abs. 4 BauGB entsprechend den Anforderungen des § 13a BauGB wiederholt. Die Planungsunterlagen werden entsprechend den Hinweisen überarbeitet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 14 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 14 |
B Beteiligung der Öffentlichkeit:
Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
Die Planungsunterlagen wurden bereits entsprechend überarbeitet und mit dem Planungsstand 16. Januar 2024 per Leinwandprojektion bekanntgegeben.
Der Gemeinderat Eiselfing billigt den überarbeiteten Entwurf des Aufhebungsbebauungsplans "Eiselfing West I Gewerbegebiet" mit Begründung, Stand 16. Januar 2024, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Ja-Stimmen: | 14 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 14 |