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öffentlich


Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2022



Sachvortrag:
 
Der Vorsitzende übertrug das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Michael Maier. Die Rechnungsprüfung fand am 27. Juli 2022 im Sitzungssaal des Rathauses unter der Anwesenheit des Ausschussvorsitzenden sowie von Ulrich Hemmer statt.
 
Der Vorsitzende übergab im Ausschuss zunächst das Wort an Kämmerer Huber, der zu Beginn die Feststellung des Sollergebnisses für das Jahr 2022 vorstellte. Die Summe der bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben betrug im Verwaltungshaushalt 7.178.888,41 Euro und im Vermögenshaushalt 4.574.735,82 Euro. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt betrug 1.063.291,72 Euro. Zu den Rücklagen zugeführt wurden 1.360.102,29 Euro, während 2.672.855,69 Euro aus den Rücklagen wieder entnommen wurden. Anschließend zeigte der Kämmerer den Stand der Rücklagen und die Übersicht über den Stand der Schulden auf.
 
Kämmerer Huber legt dem Ausschuss die Auswertung der Mittelverwendung 2022 vor. Einzelne Haushaltsstellen wurden im Verlauf stichprobenartig überprüft.
 
Die Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt betrugen in Summe 802.236,98 Euro, die Mindereinnahmen 120.448,57 Euro. Minderausgaben in Höhe von 508.919,49 Euro standen Mehrausgaben in Höhe von 258.438,08 Euro gegenüber. Davon waren 36.841,51 Euro in der Entscheidungsgewalt des Ersten Bürgermeisters (< 4.000 Euro) und 221.596,57 Euro müssen nachträglich vom Gemeinderat noch genehmigt werden, sofern dies im Einzelfall noch nicht erfolgt ist. Die Ansätze der Personalausgaben waren um 26.978,10 Euro überschritten. In Summe überschritten jedoch die Mehreinnahmen und Minderausgaben die Mindereinnahmen und Mehrausgaben um 905.291,72 Euro.
 
Bei den Mehrausgaben betrachtete man die Haushaltsstelle 0602.7130 (Umlagen Zweckverband Kommunale Dienste Oberland, Zentrale Beschaffungsstelle) näher. Um die Kosten beziehungsweise den Nutzen der Zweckvereinbarung auf Dauer besser verfolgen zu können, wird angeregt, dass die Verwaltung eine Liste führen sollte über die über den Verband erfolgten Vergabeverfahren und jeweils zum Beispiel im Januar über das abgelaufene Jahr dem Gemeinderat kurz Bericht zu erstatten. In 2022 wurden bereits die Ausschreibung für den Mannschaftstransportwagen der Feuerwehr Aham (musste zweimal ausgeschrieben (und gezahlt) werden, nachdem auf die erste Ausschreibung alle Rückläufer einen Formfehler hatten) und die Ausschreibung für die Erweiterung des Nahwärmenetzes im Pfarrer-Möderl-Weg über den Zweckverband durchgeführt. Sämtliche Kosten für Veröffentlichungen sind in den Pauschalen bereits mit enthalten.
 
Die Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt betrugen 62.034,23 Euro, die Mindereinnahmen 631.653,01 Euro. Die Minderausgaben betrugen 600.258,14 Euro, die Mehrausgaben in Summe 148.091,67 Euro. Davon waren 10.954,35 Euro in der Entscheidungsgewalt des Ersten Bürgermeisters (< 4.000 Euro) und 137.137,32 Euro müssen nachträglich noch vom Gemeinderat genehmigt werden, sofern dies im Einzelfall noch nicht erfolgt ist. In Summe überstiegen damit die Mindereinnahmen und die Mehrausgaben die Mehreinnahmen und Minderausgaben um 117.452,31 Euro. Der Haushaltsausgleich erfolgte durch eine unterjährig erhöhte Rücklagenentnahme von 573.855,69 Euro, eine erhöhte Zuführung zum Vermögenshaushalt um 905.291,72 Euro und abzüglich einer erhöhten unterjährigen Rücklagenzuführung um 1.360.102,29 Euro und dem Abgang eines alten Kasseneinnahmerests in Höhe von 1.592,81 Euro.
 
Weiterhin wurden unter anderem nachfolgende Anordnungen stichprobenartig überprüft:
 
Anordnung Nr. 3602/2022
 
Pellets-Rechnung für die Fernwärmeversorgung Schule/Kindergarten/Rathaus/Pfarrheim. Es wurde keine Original-Rechnung hinterlegt, ausschließlich ein Mahnschreiben. Wie wurde die Rechnung geprüft? Es ist nicht ersichtlich, ob der vereinbarte Index hinterlegt war?
Auf Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Fischer, wurde die Rechnung über den Lieferschein geprüft. Bei jeder Prüfung wird ebenfalls überprüft, ob vereinbarungsgemäß der Preis gemäß Liefervertrag und Gemeinderatsbeschluss vom Dezember 2021 mit dem Indexpreis des DEPV für Süddeutschland/26 To. verwendet wurde. Zukünftig ist davon abzusehen, Mahnschreiben anstelle der Originalrechnung beziehungsweise einer Rechnungskopie einzustellen.
 
 
Anordnung Nr. 1780/2022
 
Grund- und Mittelschule, Sicherheitsbeleuchtung à gehört nicht zum Kindergarten!? à ggf. umbuchen?
 
Anmerkung: Eine nachträgliche Prüfung ergab, dass der Kindergarten-Erweiterungsbau ursächlich für die Installation der Sicherheitsbeleuchtung in der Schule war, da dort vorübergehend ein Teil der Kindergartenkinder untergebracht war. Zum Vorgang wurde dem Ausschuss eine E-Mail vom Kreisbauamt Rosenheim nachgereicht.
 
 
Anordnung Nr. 4270/2022
 
Die Rechnung zur gespendeten Instandhaltung des Naturlehrpfads durch eine ortsansässige Firma wurde augenscheinlich korrekt ausgestellt und gebucht.
 
Im Weiteren kam es zu keinen Prüfungsbeanstandungen.
 

 
 



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